Blackout-Vorsorge

Die Stimme des österreichischen Lebensmittelhandels

Der Russische Angriffskrieg in der Ukraine hat die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und Energie in den Fokus gerückt. Derzeit ist die Versorgungslage in Österreich gesichert. Neue potenzielle Herausforderungen erfordern allerdings rechtzeitige Vorbereitung, um auch für mögliche Krisenfälle, wie z.B. einem unvorhergesehenen, großflächigen Stromausfall (Blackout) gerüstet zu sein.

Während die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts von Experten aktuell als sehr gering eingestuft wird, steht der  Lebensmitteleinzelhandel (LEH) als systemkritische Infrastruktur in der gesellschaftlichen Verantwortung, die Grundversorgung der Bevölkerung auch im Krisenfall sicherstellen zu können. Daher haben sich im Herbst 2022 alle großen LEH-Handelsketten in Österreich gemeinsam mit dem Bundesgremium des Lebensmittelhandels der WKÖ und in enger Abstimmung mit dem Städtebund und Gemeindebund auf eine einheitliche Vorgehensweise für einen möglichen Blackout-Fall eines Blackouts verständigt. Das gemeinsame Konzept des LEH wurde am 29. November 2022 im Rahmen eines Runden Tisches mit Herrn Bundesminister Norbert Totschnig und Frau Bundesministerin Gewessler öffentlich vorgestellt.

 

 

Der einheitliche Blackout-Vorsorge-Plan des LEH

Gemäß dem einheitlichen Blackout-Plan des LEH bleiben am ersten Tag eines möglichen Blackouts  alle Geschäfte vorerst geschlossen, damit notwendige Vorkehrungen getroffen werden können.

Ab dem zweiten Tag werden von 10:00 bis 15:00 Uhr bei Märkten von SPAR-INTERSPAR-, Maximarkt-, BILLA-, PENNY-, ADEG-, Sutterlüty-, HOFER-, Lidl-, Nah- und Frisch-, Unimarkt- und M-Preis Sackerl mit gemischten Frischeprodukten ausgegeben. Aus logistischen Gründen können im Krisenfall keine Wünsche für den Inhalt berücksichtigt werden. Zusätzlich können fertig zusammengestellte Lebensmittel- und Getränke-Sackerl gegen Barzahlung erworben werden. Inhalt sind etwa Wasser, haltbares Brot, Konserven sowie Fertigprodukte oder auch Kerzen. Auf Wunsch auch Babyartikel und Hygieneprodukte. Die Ausgabe erfolgt vor den Geschäften. Ein Betreten der Geschäfte oder ein Selberaussuchen der Produkte wird im Krisenfall nicht möglich sein. Darüber hinaus werden vom Lebensmittelhandel ab dem zweiten Tag eines möglichen Blackouts von 9:00 bis 10:00 Uhr Lebensmittel an die Gemeinden und Blaulichtorganisationen ausgegeben.

Ab dem dritten Tag können aus Gründen der Lebensmittelsicherheit nur mehr Produkte aus dem Trockensortiment ausgegeben werden.

Die Organisation der Abgabe wird in enger Kooperation mit den Städten und Gemeinden als wichtigsten Partnern vor Ort, erfolgen. Sowohl Städte- als auch Gemeindebund wurden bei der Erstellung des Blackout-Konzeptes eingebunden.

Wie bisher wird der Bevölkerung für so einen Krisenfall eine eigenständige Haushaltsbevorratung von Lebensmitteln für 14 Tage empfohlen.

 

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